Abbruch Greifswald
Wird ein neues Bauprojekt in Angriff genommen, dann steht in vielen Fällen am Anfang aller Tiefbautätigkeiten erst einmal der Abbruch. Greifswald modernisiert und expandiert, und für die Realisierung neuer Bauprojekte sind häufig auch vorangehende Abbrucharbeiten nötig, um Freiflächen zu schaffen. Der Abriss von Gebäuden kann aber auch bei Einsturzgefahr notwendig werden. Für den geordneten Rückbau von alter Gebäudesubstanz gilt, dass benachbarte Bauwerke oder Natur nicht beschädigt werden dürfen, gegebenenfalls Sicherheitsabstände einzuhalten sind, eventuell Fragen des Denkmalschutzes geklärt werden müssen und gesundheitsschädigende Stoffe nicht freigesetzt werden dürfen. Die gründliche Überprüfung auf Schadstoffe ist also eine wichtige Vorarbeit. Bei all dem sind zahlreiche Vorschriften und Regelwerke zu berücksichtigen.
Am Beginn der Arbeit steht, sofern alle Rahmenbedingungen geklärt sind, die so genannte Entkernung. Dieser fachlich als „nicht-konstruktiver Abbruch“ bezeichnete Teil der Arbeit besteht in der Entfernung aller nicht tragenden Teile des Gebäudes, also etwa der Einbauwände. Der „konstruktive Abbruch“ beginnt anschließend in der Regel von oben nach unten, wobei je nach vorhandenem Platz verschiedene Werkzeuge und Maschinen zum Einsatz kommen. Auch Sprengungen sind denkbar, werden aber nur in bestimmten Situationen vorgenommen.
Abtransport und Entsorgung des Bauschutts
Der letzte Schritt beim Abbruch besteht im Abtransport und in der Entsorgung des Bauschutts. Generell ist zunächst der Bauherr in der Pflicht, schon vor dem Abbruch das Gebäude und den Boden auf Kontamination mit Schadstoffen prüfen zu lassen. Entsprechend muss bei der Beseitigung des Schutts vorgegangen werden. Bei den ungefährlichen Baustoffen wird zunächst eine Klassifizierung des Materials auf Grundlage der „Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses“ (AVV) in der jeweils aktuellen Version vorgenommen. Dann wird geprüft, was der Abfallverwertung oder dem Recycling zugeführt werden kann. Ziel ist, möglichst viel Bauschutt in offenen oder geschlossenen Kreisläufen durch Recycling wieder zu verwerten. Auch Holzabfälle können anfallen, hier unterliegt die Entsorgung der Altholzverordnung (AltholzV).
Als erfahrenes Fachunternehmen stellen wir sicher, dass der Abbruch in Greifswald rechtssicher und kompetent erfolgt.