Böschungsbefestigungen
Per Definition ist eine Böschung „ein natürlicher oder künstlicher Geländeknick oder –sprung.“ Dabei entstehen natürliche Böschungen – oft auch als Hang bezeichnet – durch Erosion, Sedimentation oder Bodenerhebungen, was als „geomorphologische Vorgänge“ bezeichnet wird. Künstliche Böschungen dagegen werden im Zuge von Bautätigkeiten angelegt, um Gelände abzustützen oder beispielsweise Straßenverläufe geländeunabhängiger zu gestalten.
Im Straßenbau ist das Anlegen von Böschungen eine typische Arbeit, die zum Einen der Sicherheit, zum Anderen aber auch der Landschaftspflege dient. Unebenes Gelände kann durch Damm- und Einschnittsbauwerke (Aufschüttung oder Abtragung) so gestaltet werden, dass der Straßenverlauf relativ eben erfolgen kann. Links und rechts der Verkehrswege entstehen dann Böschungen, die zum Zwecke des Landschaftsschutzes in der Regel begrünt und bepflanzt werden. Diese Bepflanzung dient auch der Böschungsbefestigung, denn dadurch wird die Erosion deutlich reduziert und die Böschung abgesichert. Bei der Befestigung spielen außerdem die Entwässerungsmaßnahmen eine große Rolle. Vor allem bei Böschungen mit hohem Neigungswinkel könnte das Regenwasser unkontrolliert auf die Straße fließen und Schäden verursachen.
Böschungen und Böschungsbefestigungen müssen in ihrem Neigungswinkel bestimmten Anforderungen genügen. Diese sind in Regelwerken, etwa der DIN 4124 „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ oder der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, hinterlegt. Im Tiefbau sind diese Böschungswinkel abhängig von der Bodenbeschaffenheit zwingend einzuhalten. So gelten Winkel von 45° für nicht bindige und weiche nicht bindige Böden, 60° für steife oder halbfeste bindige Böden und 80° für Fels.
Im Landschafts- oder Gartenbau gilt es, einem Hang um so mehr Masse entgegen zu stellen, je steiler er ist, um ein Abrutschen zu vermeiden. Böschungsbefestigungen können mittels Schwergewichtsmauern, Trockenmauern aus Naturstein, Gabionen, Holz, Beton, Pflanzringen oder Pflanzen errichtet werden. Auch hier gelten jeweils bestimmte Maßgaben, die es zu erfüllen gilt. Werden beispielsweise Pflanzsteine zur Befestigung eingesetzt, so wird die maximale Aufbauhöhe abhängig vom Winkel (maximal 70°) berechnet, nachdem ein Betonfundament erstellt wurde.