Landwirtschaftlicher Wasserbau
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen im landwirtschaftlichen Wasserbau zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung. Wir gestalten Gewässer zum Erhalt oder Wiederherstellung ihrer ökologischen Funktion in der Kulturlandschaft.
Leistungen
- Endwässerung landwirtschaftlicher Flächen
- Gestaltung von Fließ- und Stillgewässern im ländlichen Raum
- Unterhaltung von Gewässern erster und zweiter Ordnung
Be- und Entwässerung
Wenn die Blumen im Garten zu wenig Wasser haben, greift man zur Gießkanne oder zum Wasserschlauch und schon blüht die Heimfauna wieder. Was aber tun, wenn es nicht mehr nur um ein paar Quadratmeter, sondern um Hektar geht?
Die häufigste Antwort auf diese Frage lautet: Gräben, genauer gesagt Wassergräben. Mit diesen kompakten Kanälen aus dem Bereich des landwirtschaftlichen Wasserbaus kann man das weiträumige Gelände nicht nur be-, sondern im Falle von Überschwemmungen auch entwässern. So lässt sich mit Wassergräben der Bodenwassergehalt eines landwirtschaftlich genutzten Feldes akkurat regulieren. Für eine angemessene und kontinuierliche Wirkungsweise dieser natürlichen Elementen bedarf es einiger Arbeit und Unterhaltung, damit die Natur sie sich nicht zurück holt. Würde man die fortwährende Pflege und Bearbeitung von Wassergräben vernachlässigen, würden sie in kurzer Zeit zuwachsen. Der Grund dafür ist die dichte Verwurzlung, die zu einer vermehrten Sedimentablagerung führt und so der Graben nach und nach auflandet.
Krautung
Eine Maßnahme zur Unterhaltung von Wassergräben ist beispielsweise die Krautung. Sie wird auch als Vorbeugungsmaßnahme gegen Überschwemmungen genutzt, da die Ableitung überschüssigen Wassers aus Regen- oder Schneefällen durch den Ausbau der Infrastruktur oder das veränderte Klima mittlerweile erschwert und nicht immer schadlos möglich ist. Meist werden für diese Projekte entsprechende, mit Mähkörben ausgestattete Bagger verwendet. Daher muss die Durchführung der Krautungsarbeiten mit den vorgesehenen Erntezeiten abgestimmt werden, um die unbehinderte Durchfahrt der benötigten Fahrzeuge zu gewährleisten. In seltenen Fällen, kann auch eine Handkrautunq durchgeführt werden. Dies verlangt aber einer vorherigen Abklärung der Kostenübernahme.
Räumung
Um der Auflandung der Gräben entgegen zu wirken, sollten regelmäßig im Herbst Räumungen vorgenommen werden. Hierbei gilt ein zeitlicher Minimalabstand von 5 Jahren. Dabei muss zudem darauf geachtet werden, dass schattenspendendes Gehölz stehen gelassen wird, da es den krautigen Bewuchs im Wassergraben mindert. So kann man eine erneute Räumung zeitlich nach hinten verschieben und das Ökosystem Graben schützen.
Fließ- und Stillgewässer gestalten
Die Erhaltung oberirdischer Gewässer, also die Entwicklung und Pflege, liegt vor allem bei Fließgewässern weitgehend in der Verantwortung der öffentlichen Hand („Unterhaltungslast“). Bei der Gestaltung und Unterhaltung von Fließgewässern sind verschiedenste Interessen zu berücksichtigen, die einerseits die Nutzung angrenzender Flächen betreffen: Landwirtschaft, Siedlungsgebiete, Industrie und Gewerbe, Freizeitnutzung oder „freie Natur“. Immer mehr rückt andererseits aber auch in den Fokus, dass die ökologische Funktion von Gewässern bei Ausbauarbeiten zu berücksichtigen ist. Natürliche Lebensgemeinschaften in Flora und Fauna sind sowohl an Fließgewässern wie an Stillgewässern wie Seen, Teichen, Weihern zu schützen. Auch direkte Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern sind daher Aufgaben des landwirtschaftlichen Wasserbaus. Auch der Bereich der Renaturierung ist eine weitere wichtige Aufgabe des Kulturbaus. Bauliche Maßnahmen zur Ufer- und Aueentwicklung, zur naturnahen Seenentwicklung, zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, zum Gewässerverlauf und zur Optimierung von Uferstrukturen sind die vielfältigen Aufgaben, denen wir uns stellen.
Gewässer erster und zweiter Ordnung
Gewässer und der Umgang mit ihnen unterliegen teilweise strengen Regularien und Gesetzen. Zunächst einmal sind Gewässer in so genannte „Ordnungen“ unterteilt. Bundeswasserstraßen, große Flüsse, zahlreiche Mündungen und Zusammenflüsse beispielsweise zählen zu den Gewässern erster Ordnung (BayWG Anlage 1). Bei Gewässern zweiter Ordnung handelt es sich um kleinere Gewässer, sie sind ebenfalls in einem Verzeichnis aufgelistet. Das Wasserhaushaltsgesetz (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes, WHG) sieht in §39 die Gewässerunterhaltung vor. Das umfasst Maßnahmen von der Sicherung eines problemlosen Wasserabflusses über die Freihaltung des Ufers, den Schutz der Ufervegetation bis hin zur Erhaltung der Schiffbarkeit. Strukturverbessernde Maßnahmen können die Profilgestaltung, die Umgestaltung oder den Rückbau von Querbauwerken, das Einbringen von Kies oder Maßnahmen zur Verringerung des Sedimenttransports betreffen. Neben dem Wasserhaushaltsgesetzt sind auch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL – gültig für alle Gewässer Europas), die Wassergesetze der Bundesländer und verschiedene andere Regelwerke zu beachten.